ELTERNINFORMATION

Liebe Eltern!

 

Wir alle wünschen uns für unsere Kinder erlebnisreiche und glückliche Ferientage, gesunde Bewegung, Spiele und Spaß mit Gleichaltrigen, nach Möglichkeit im Freien und in der Natur.

 

Das ist die Grundidee zu unseren Fun- und Actiondays.

 

Im Rahmen der Vorbereitung und Planung haben wir zur Sicherheit Ihrer und unserer Kinder Risikoanalysen durchgeführt. Sämtliche im Vorfeld erkennbare mögliche Gefahren im Rahmen unserer geplanten Unternehmungen wurden mit Sportfachleuten, Erziehungsexperten, Eltern und auch Kindern evaluiert. Das Camp-Programm wurde in der Folge entsprechend altersgerecht gestaltet.

 

Wir gehen davon aus, dass wir personal- und sicherheitstechnisch bestmöglich für die Sicherheit ihrer Kinder vorgesorgt haben. Zwischen die zu erwartenden körperlichen Belastungen haben wir bewusst entsprechende Freizeit- und Ruhepausen gelegt. Die Kinder können in diesen Frei-Räumen nach Lust und Laune selbstständig die zusätzlichen Beschäftigungsangebote in Lachstatt nützen oder einfach nur „dem gesunden Nichts- tun- müssen“ nachhängen.

 

Den Kindern steht in dieser Zeit immer eine Ansprechperson vor Ort zur Verfügung, die entsprechend dem Alter der Kinder auch in angemessener Weise die Aufsichtspflicht übernimmt.

Eine lückenlose Überwachung der Kinder ist uns naturgemäß nicht möglich. Wir haben daher ein gewisses Regelwerk der Selbstverständlichkeiten zum Schutz der Kinder erarbeitet das altersentsprechend Handlungsfreiräume festlegt und Kommunikationsspielregeln vorgibt. u.a.

• Ich informiere meine Aufsichtsperson immer mit wem ich mich wo aufhalte.

• Ich befolge zu meiner Sicherheit die Anweisungen meiner Aufsichtsperson, der Sportbetreuer und der Campleiter.

• Besser ist es, ich sage gleich meiner Betreuungsperson, wenn mich etwas bedrückt oder mir etwas fehlt. Sie hilft mir bestimmt.

• Ich bin Teil einer Gemeinschaft in den nächsten Tagen. Ich selbst kann ganz viel dazu beitragen, damit diese Tage für mich und für alle anderen toll und lustig werden.

• Ich respektiere andere, bin höflich und verhalte mich so, wie ich selbst behandelt werden möchte.

• Ich respektiere fremdes Eigentum, achte auf die Sportgeräte und die Räumlichkeiten.

• Ich weiß was sich gehört und verhalte mich auch so.

 

Kinder wären nicht Kinder und das Leben wäre nicht das Leben, wenn wir alle Risiken verhindern könnten. Haftungsrechtlich ist daher zu beachten: Die Sommer- Camps sind selbstverständlich über ein bekanntes Versicherungsunternehmen haftpflichtversichert. Dies bedeutet aber für sie als Eltern nicht, dass im Fall von Verletzungen ihres Kindes oder bei entstandenem Sachschaden (kaputtes od. verlorenes Handy) generell ein Anspruch auf Ersatz besteht.

 

Wir raten daher jedenfalls zum Abschluss einer eigenen privaten Unfallversicherung und oder Sachversicherung. Wir sorgen lediglich für eine altersadäquate, zumutbare und einforderbare Beaufsichtigung der Kinder (vergleichbar mit dem Schulbetrieb) während der Campdauer. Die Risiken im Zusammenhang mit der Ausübung der geplanten Aktivitäten sind entweder allgemein bekannt (zutreffend auf alle Ballsportarten und Spiele) bzw. werden Ihnen im Zuge der Anmeldung zusätzlich verständlich erläutert. Das trifft insbesondere auf die Risiken besonderer Aktivitäten (Segwayfahren, Rafting, oä.) zu, da hier der Wissenstand von Ihnen und der Kinder über die dabei auftretenden Gefahren und Risiken noch nicht so bekannt sind. Sie entscheiden dann über die Teilnahme Ihres Kindes bei vollem Wissenstand.

 

Die Aktivitäten die von zertifizierten Drittunternehmen durchgeführt werden z.B. Bogenschießen und Hochseilgarten erfolgen ausschließlich im Rahmen der Verantwortlichkeit dieser Unternehmen. Wir stellen lediglich zusätzliche Begleitpersonen ab, um die Abwicklung der Aktivität vor Ort zu erleichtern. Die Begleitperson ist verantwortliche Ansprechperson für die persönliche Bedürfnisse der Kinder und die Disziplin im Allgemeinen.

 

Wir haben uns im Vorfeld persönlich davon überzeugt, dass diese Aktivitäten altersentsprechend und fachgerecht durch unsere Vertragspartner durchgeführt werden und im Rahmen dessen eine kindgerechte Einschulung und Risikoaufklärung erfolgt.

 

Bitte fragen Sie nach wenn sie mehr oder noch Genaueres erfahren wollen. Unsere Sportexperten sind dazu da!

 

Keine Haftung können wir daher für Sach- und Körperschäden übernehmen, die im Rahmen der Ausübung dieser Freizeitaktivitäten entstehen und auf Risiken basieren die damit notwendigerweise/ üblicherweise verbunden sind.

 

Fallbeispiel: Ein Kind wird von einem Ball, einem Schläger etc. am Zahn, am Kopf etc. getroffen und verletzt sich dabei.

 

Ebenso können wir keine Haftung übernehmen, wenn die Gefahren von uns nicht beherrschbar sind, aber die Einlassung in das Risiko allgemein als zumutbar gilt.

 

Beispiele: Das Kind schneidet sich im See den Zeh an einem spitzen Steinchen auf, oder wird von einer Biene gestochen, oder bekommt (trotz Kapperl) einen Sonnenstich. Auch Stolpern, Dagegenrennen, mit jemandem Zusammenstoßen, Ausrutschen, Umkippen- knicken, aus dem Bett fallen, Verschlucken etc. sind keine von uns beherrschbaren Risiken.

 

Mit ihrer Anmeldung erachten sie diese Risiken für ihr Kind als zumutbar und übernehmen damit selbst die Haftung. Sollte sich ihr Kind heimlich und unerlaubt in Gefahr begeben, sind Haftungsansprüche ebenso ausgeschlossen. Wenn sich ihr Kind selbst im Rahmen seiner zumutbaren Eigenverantwortung überschätzt und dadurch Schäden entstehen übernehmen wir keine Haftung. (z.B. Kind überspringt beim Stiegenabwärtsgehen mehrere Stufen, Festhalten an der Poledancestange misslingt)

 

Auch das Baden am See beinhaltet Restrisiken, die wir letztlich nicht zur Gänze beherrschen können. Das Schwimmen zur Schwimminsel fällt daher – ihre Erlaubnis dazu im Vorfeld vorausgesetzt – ebenfalls in die Eigenverantwortung des Kindes bzw. von ihnen als Eltern.

 

Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass Ihr Kind sich den Risiken der einzelnen Aktivitäten eigenverantwortlich im Rahmen unserer Betreuung aussetzen darf und dass auch Sie als Eltern ausreichend von uns aufgeklärt wurden.

Stornobedingungen und Krankheitsfälle

• bis 1. Mai kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden.

• ab 1. Mai fallen 50% Stornokosten* an

• ab 01. Juli fallen 75% Stornokosten* an

• Bei unbegründeter Nichtteilnahme oder bei Absage innerhalb von 20 Tagen vor Campbeginn fallen 100% Stornogebühren an, im Krankheitsfall (ärztlicher Nachweis), oder bei triftigen Gründen reduzieren sich die Stornokosten auf 50%.

 

*die Prozentzahl bezieht sich auf die Gesamtkosten des jeweiligen Camps.